Am 22. Oktober 1956 erhielt Krakow am See zum
ersten Mal die Zuerkennung "Kurort Krakow am See" und ist damit der
zweitälteste Kurort in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 18. November 2000 ist
die Stadt "staatlich anerkannter Luftkurort".
Die Ferienregion um Krakow am See gehört zum Flachlandklima mit vorwiegend maritimen Einfluss und den Sonderklimaten Wald- und Gewässer-Klima. Durch die günstige Relation zwischen Reiz- und Schonfaktoren verschiedener Intensität sind gute Voraussetzungen zur Durchführung von erfolgversprechenden Klimakuren gegeben.
Ausgedehnte Wälder mit gekennzeichnetem Wanderwegenetz im Schnittpunkt von drei Naturparken: Nossentiner/Schwinzer Heide, Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sowie Sternberger Seenland. Nordic Walking Netz, Seepromenade, Sauna, Solarium, Physio-Fitness, vielfältige Bademöglichkeiten in Seen mit hervorragender Wasserqualität (Blaue Flagge), historische Badeanstalt, Bootsverleih, Floß, Elektro-Solarboot, Bowling, Museen, Galerien.
Wirkfaktoren des Klimas
Die Klimatherapie im Luftkurort wird zur Prävention und Rehabilitation zahlreicher Erkrankungen empfohlen:
Erkrankungen
der Atemwege wie z.B:
Herz –
Kreislauf – Erkrankungen wie z.B.:
Hauterkrankungen
wie z.B.:
Als Gast bei uns im Luftkurort Krakow am See erhalten Sie von Ihrem Gastgeber bei Anreise eine Kurkarte. Mit dieser Kurkarte haben Sie viele Vorteile – nutzen Sie diese!
Nehmen Sie die Kurkarten immer mit, wenn Sie den Ort erkunden und zeigen Sie diese beim Betreten von Anlagen und Einrichtungen dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vor.
Kostenfreie Leistungen für Krakower Kurkarteninhaber
➢ Nutzung des Kurwaldes am Lehm-, Ehmkwerder und Jörnberg
➢ Konzertveranstaltung „Musik am See“
➢ Besichtigung des Aussichtsturmes am Jörnberg
➢ Kinderspielplätze
➢ Benutzung der öffentlichen Toiletten
➢ Besichtigung Alte Synagoge mit wechselndem Ausstellungsangebot
➢ Besichtigung Buchdruckmuseum mit Schauwerkstatt und Heimatstube
➢ Nutzung des 100 km ausgeschilderten Rad- und Wanderwegenetzes
➢ Ausleihe von Nordic Walking Stöcker in der Touristinformation
➢ Nutzung Bibliothek mit Internetecke
➢ Nutzung der öffentlichen Parkplätze in Krakow am See
➢ Nutzung kostenfreies Internet vom öffentlichen WLAN - Hotspot um die Touristinformation
➢ Öffentliche Bücherkiste zur kostenfreien Mitnahme in der Touristinformation
Ermäßigte Leistungen für Krakower Kurkarteninhaber
➢ Eintritt Historische Badeanstalt auf Familienkarte 10 %
➢ Kostenlose Öffentliche Stadtführungen „728 Schritte rund ums Rathaus“ in
hochdeutscher und Plattdeutscher Sprache und kostenlose geführte Natur
Wanderung, kostenlose Kinderstadtrally
➢ Seestern Gastschifffahrt
→ 2,00 € Ermäßigung pro Eintritt
➢ Alte Synagoge
→ Mitgliedereintrittspreis bei Konzerten
(ca. 2,00 € günstiger)
➢ Shine Wellness & Spa
→ 10 % Rabatt auf Behandlungen
➢ Güstrow Tourismus
→ kostenloser Eintritt ins Museum
→ 10 % Ermäßigung auf Stadtführungen
→ 50 % Ermäßigung für die Galerie Wollhalle
→ 50 % Ermäßigung auf den Audioguide für den Stadtrundgang in Eigenregie
➢ Naturpark Nossentiner/ Schwinzer Heide – Karower Meiler
→ 0,50 € Ermäßigung pro Eintritt
➢ Naturmuseum Goldberg
→ 20 % Ermäßigung pro Eintritt
➢ Müritzeum -Stadt Waren
→ 12,00 € Eintritt je Erwachsener statt 15,00 €, 7,00 € je Kind statt 7,50 €:Kinder
unten 4 Jahre sind frei, Familienkarte 31,00 € statt 37,50 €
Was ist die Kurabgabe?
Die Kurabgabe ist eine öffentlich rechtliche Abgabe und dient zur teilweisen Finanzierung für Pflege und Instandsetzung verschiedenster Einrichtungen und Anlagen, Veranstaltungen und anderen touristischen Leistungen, die unseren Gästen geboten werden.
Wofür zahle ich die Kurabgabe?
Informationen
Instandhaltung der touristischen Anlagen
Veranstaltungen
Umweltschutz & Badequalität
Sauberkeit
Laut Kurabgabensatzung der Stadt Krakow am See wird
ganzjährig für den Aufenthalt ab einer
Übernachtung im Luftkurort, eine Kurabgabe von 1,50 € pro Tag und Person (ab dem
vollendeten 16. Lebensjahr) erhoben.
Von der Errichtung der Kurabgabe befreit sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad ab 50% und höher und deren Begleitperson, sofern die ständige Begleitung des Schwerbehinderten laut ärztlicher Bescheinigung mit einem Schwerbehinderten-Ausweis nachgewiesen wird.
Satzung der Stadt Krakow am See über die Erhebung einer Kurabgabe:
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Bei Fragen helfen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiterinnen der Touristinformation auch gerne telefonisch weiter.