Am 22. Oktober 1956 erhielt Krakow am See zum
ersten Mal die Zuerkennung "Kurort Krakow am See" und ist damit der
zweitälteste Kurort in Mecklenburg-Vorpommern. Seit dem 18. November 2000 ist
die Stadt "staatlich anerkannter Luftkurort".
Die Ferienregion um Krakow am See gehört zum Flachlandklima mit vorwiegend maritimen Einfluss und den Sonderklimaten Wald- und Gewässer-Klima. Durch die günstige Relation zwischen Reiz- und Schonfaktoren verschiedener Intensität sind gute Voraussetzungen zur Durchführung von erfolgversprechenden Klimakuren gegeben.
Ausgedehnte Wälder mit gekennzeichnetem Wanderwegenetz im Schnittpunkt von drei Naturparken: Nossentiner/Schwinzer Heide, Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sowie Sternberger Seenland. Nordic Walking Netz, Seepromenade, Sauna, Solarium, Physio-Fitness, vielfältige Bademöglichkeiten in Seen mit hervorragender Wasserqualität (Blaue Flagge), historische Badeanstalt, Bootsverleih, Floß, Elektro-Solarboot, Bowling, Museen, Galerien.
Wirkfaktoren des Klimas
Die Klimatherapie im Luftkurort wird zur Prävention und Rehabilitation zahlreicher Erkrankungen empfohlen:
Erkrankungen
der Atemwege wie z.B:
Herz –
Kreislauf – Erkrankungen wie z.B.:
Hauterkrankungen
wie z.B.:
Als Gast bei uns im Luftkurort Krakow am See erhalten Sie von Ihrem Gastgeber bei Anreise eine Kurkarte. Mit dieser Kurkarte haben Sie viele Vorteile – nutzen Sie diese!
Nehmen Sie die Kurkarten immer mit, wenn Sie den Ort erkunden und zeigen Sie diese beim Betreten von Anlagen und Einrichtungen dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vor.
Kostenfreie Leistungen für Krakower Kurkarteninhaber
Ermäßigte Leistungen für Krakower Kurkarteninhaber
Was ist die Kurabgabe?
Die Kurabgabe ist eine öffentlich rechtliche Abgabe und dient zur teilweisen Finanzierung für Pflege und Instandsetzung verschiedenster Einrichtungen und Anlagen, Veranstaltungen und anderen touristischen Leistungen, die unseren Gästen geboten werden.
Wofür zahle ich die Kurabgabe?
Informationen
Instandhaltung der touristischen Anlagen
Veranstaltungen
Umweltschutz & Badequalität
Sauberkeit
Laut Kurabgabensatzung der Stadt Krakow am See wird
zwischen dem 1. April und dem 30.September für den Aufenthalt ab einer
Übernachtung im Luftkurort, eine Kurabgabe von 1,50 € pro Tag und Person (ab dem
vollendeten 16. Lebensjahr) erhoben. Zwischen dem 1.Oktober und dem 31.März beträgt die Kurabgabe 0,50 € pro Tag und Person.
Von der Errichtung der Kurabgabe befreit sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad ab 50% und höher und deren Begleitperson, sofern die ständige Begleitung des Schwerbehinderten laut ärztlicher Bescheinigung mit einem Schwerbehinderten-Ausweis nachgewiesen wird.
Satzung der Stadt Krakow am See über die Erhebung einer Kurabgabe:
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Bei Fragen helfen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiterinnen der Touristinformation auch gerne telefonisch weiter.